Weiter führte der Beschuldigte aus, er sei bereits vor zwei Jahren von M.____ auf eine mögliche Begutachtung seinerseits angesprochen worden, worauf er sich anerboten habe, die Liegenschaft der G.____ AG zu kaufen, damit diese wieder zu finanziellen Mitteln komme (act. 10.01.029). Ferner machte der Beschuldigte in derselben Einvernahme geltend, er habe zusammen mit D.____ die Geschäftszahlen betrachtet und festgestellt, dass die Gesellschaft über CHF 3'000'000.00 offene Kreditoren verfügt habe, weshalb er die Situation mit H.____ besprochen und ihr geraten habe, Konkurs anzumelden.