2.10 Ferner wird vorausgesetzt, dass der Beschuldigte um die Zahlungsunfähigkeit der G.____ AG wusste. Wie sich aus dem Protokoll zur Einvernahme des Beschuldigten vom 13. November 2008 ergibt, sagte dieser aus, er habe von der G.____ AG beinahe ein Jahr lang keine Mieten mehr erhalten, weshalb er bei H.____ vorbeigegangen sei, um nach seinem Mietzins zu fragen. Dabei habe sie ihn angefragt, ob er prüfen könne, ob das Unternehmen noch gerettet werden könne, da der damalige Geschäftsführer gegangen sei. Weiter führte der Beschuldigte aus, er sei bereits vor zwei Jahren von M.____