Umstandes, dass die Fahrzeuge tatsächlich nicht auf dem Werkhof gestanden haben, ist doch der Einvernahme von L.____ vom 28. Mai 2010 als Auskunftsperson zu entnehmen, die entsprechenden Fahrzeuge seien jeweils auf dem Werkhof gestanden, wenn sie nicht auf einer Baustelle im Einsatz gewesen seien (act. 10.01.129).