Es sei seine Idee gewesen, die Fahrzeuge der E.____ AG zu übereignen, da er dadurch seine Mietzinsen habe sichern wollen. Andernfalls hätte er das Mandat bei der G.____ AG nicht übernommen. Überdies habe er selber den Wert der vier Fahrzeuge bestimmt (act. 10.01.035 f.). Dies bestätigte der Beschuldigte in der Einvernahme vom 20. Mai 2009 und ergänzte, er habe auch bestimmt, welche Fahrzeuge er übernehmen solle (act. 10.01.047). Ebenso machte D.____ am 22. Juni 2009 geltend, die Initiative zur Vereinbarung vom 27. April 2008 sei vom Beschuldigten gekommen, sie habe jedoch den Entwurf erstellt (act. 10.01.054).