Im März oder April 2008 habe er dem Beschuldigten dann die nötigen Auskünfte erteilen können, so dass dieser die Geschäftsführung habe übernehmen können. Die Idee, den Beschuldigten anzusprechen, sei von D.____ gekommen, welche der Meinung gewesen sei, dieser habe die Zeit, das Geld und die nötigen Kenntnisse für die Funktion als Geschäftsführer (act. 10.01.006). Weiter sagte der Privatkläger aus, der Beschuldigte habe eine Generalvollmacht für alle Geschäftstätigkeiten und Bankgeschäfte erhalten und sich als neuer Geschäftsführer vorgestellt (act. 10.01.007). Alsdann gab der Zeuge J.___