Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht kannt gewesen, dass die wirtschaftliche Situation angespannt gewesen sei. Des Weiteren sei die Hingabe an Zahlungsstatt durchaus üblich, habe der Privatkläger, mithin der frühere Geschäftsführer der G.____ AG, dem Beschuldigten doch mehrmals die Übernahme eines Baggers als Zahlung angeboten. Ebenso habe der Privatkläger der I.____ AG einen Bagger zu Eigentum zwecks Tilgung einer Forderung übertragen.