_ AG sei frei gewesen, diese Bedingung zu akzeptieren oder auch nicht, zumal sie ohne Weiteres einen anderen Berater hätte engagieren können. Somit fehle es an einem Motivationszusammenhang. Zudem sei die Unterstellung, er habe bei der Übernahme der Fahrzeuge bereits von der Überschuldung der G.____ AG gewusst, falsch. Vielmehr habe er sich zunächst einen Überblick verschaffen müssen und erst nach zwei Wochen die Liquidation des Unternehmens in die Wege geleitet. Am 27. April 2008 sei erst be-