Ferner sei der Beschuldigte ab dem 25. April 2008 für die G.____ AG tätig gewesen, wobei seine Aufgabe gewesen sei, die finanzielle Situation des Unternehmens abzuklären und anschliessend die Liquidation durchzuführen. Zu diesem Zweck sei er am 25. April 2008 dazu bevollmächtigt worden, sämtliche Geschäfte der G.____ AG zu tätigen, wobei sich diese Vollmacht auch auf die Verfügungen zu Lasten der Geschäftskonten erstreckt habe. Ferner habe der Beschuldigte im Zeitpunkt der Übertragung der Fahrzeuge bereits um die prekäre finanzielle Situation, mithin die Zahlungsunfähigkeit, der G.____ AG gewusst.