B. Gegen obgenanntes Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Advokat Christoph Grether, mit Eingabe vom 14. November 2011 Berufung an. In seiner Berufungserklärung vom 3. Januar 2012 beantragte er, infolge vollumfänglicher Anfechtung des vorinstanzlichen Urteils sei er von Schuld und Strafe freizusprechen, seine Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung an den Privatkläger A.____ sei aufzuheben und es seien die Kosten des Vorverfahrens sowie des Verfahrens vor der Strafgerichtspräsidentin zu Lasten des Staates zu nehmen. Ferner sei in Anwendung von Art. 406 StPO das schriftliche Verfahren anzuordnen und ihm Frist zur schriftlichen Begründung der Berufung anzusetzen.