Der Verteidiger des Beschuldigten, Hans Portmann, ist somit für seine Bemühungen im Berufungsverfahren mit insgesamt Fr. 4'996.70 aus der Staatskasse zu entschädigen. Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht Es wird erkannt: ://: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Urteilsgebühr von Fr. 4'500.− und Auslagen von pauschal Fr. 50.−, werden auf die Staatskasse genommen.