2.2.5.5.1 H._____ machte anlässlich der Befragung vom 15. September 2009 geltend, der streitbetroffene Verkauf sei ihm bekannt gewesen. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass dieses Fahrzeug abgelöst werden sollte. Ihm sei bekannt gewesen, dass es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt habe. Es sei darum gegangen, dass die monatlichen Leasingkosten hätten einspart werden sollen. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass die O._____ AG den Leasingvertrag übernehmen werde. Damit sei die Geschichte für ihn erledigt gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass dieser Vertrag auf diese Weise abgelöst worden sei (act. 64.03.010). Ausserdem wurde H._