ihr mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug geleast gewesen sei, antwortete J._____, sie wisse nicht mehr genau, wann das gewesen sei. Sie sei sich nicht einmal mehr ganz sicher, welcher der beiden Personen es ihr gesagt habe. Sie habe mit beiden Herren Kontakt gehabt (act. 64.03.034). Kurz darauf sagte sie, sie nähme schon an, dass die Leasingeigenschaft des besagten Mercedes dem Beschuldigten und H._____ bekannt gewesen sei (act. 64.03.034).