2.2.5.3.1 J._____ sagte bei der Einvernahme vom 26. März 2010 auf die Frage, ob es ihr vor und zum Zeitpunkt des Verkaufs des Mercedes bekannt gewesen sei, dass es sich um ein geleastes Fahrzeug gehandelt habe, aus, nein, dies habe sie erst erfahren, als K._____ nicht mehr in der F._____ AG gewesen sei. Der Beschuldigte und H._____ hätten ihr mitgeteilt, dass das Fahrzeug von K._____ geleast gewesen sei (act. 64.03. 033 f.). Auf die Frage, wann der Beschuldigte und H._____ ihr mitgeteilt habe, dass das Fahrzeug geleast gewesen sei, antwortete J._____, sie wisse nicht mehr genau, wann das gewesen sei.