Weil C._____ erst dreieinhalb Jahre nach dem fraglichen Verkauf Äusserung zur Sache machte und sie zu diesem Zeitpunkt dem Beschuldigten in ihrer Strafanzeige vorwirft, dass sie trotz des Verkaufs des besagten Autos weiterhin Leasingkosten hätten bezahlen müssen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich an die Einzelheiten nicht mehr genau erinnern konnte und sich durch ihre eigene Strafanzeige beeinflussen liess. Sie könnte deswegen eine vom Beschuldigten zum Ausdruck gebrachte Einsparungsmöglichkeit unzutreffenderweise als Einsparung von Leasingkosten gemeint haben.