2.2.4.4 Der Beschuldigte machte an der heutigen Verhandlung auf Vorhalt der vorerwähnten Aussage von C._____ vom 28. Mai 2010 geltend, dass er im Zusammenhang mit dem fraglichen Verkauf einzig gesagt habe, sie hätten einen Käufer sowie dass dieser Käufer das Fahrzeug mit einem eigenen Leasingvertrag geleast habe und die Leasinggesellschaft den Kaufpreis zahle. Auf den Vorhalt der Ausführungen von C._____ vom 13. September 2010 antwortete der Beschuldigte, dass er gesagt habe, dass er einen Käufer habe, der das Fahrzeug bei der O._____ AG lease.