Sie habe den Beschuldigten dann im Werkhof getroffen und gefragt, ob er eine Möglichkeit mit der Leasinggesellschaft gefunden habe, weil sie habe wissen wollen, ob sie schon Kosten sparen könnten. Er habe ihr daraufhin gesagt, ja, er habe eine Lösung mit der Leasinggesellschaft gefunden und deshalb habe er das Auto so schnell zurückhaben müssen. Sie habe ihm das Fahrzeug und die Schlüssel übergeben und das sei es gewesen (act. 64.03.042).