2.2.4.3 Bei der Vernehmung vom 28. Mai 2010 wurde C._____ als Auskunftsperson vorgehalten, dass in ihrer Strafanzeige vom 14. Oktober 2008 auch die Rede von einem geleasten Mercedes sei, der verkauft worden sein solle und gefragt, was es damit auf sich habe. Daraufhin gab sie zur Antwort, dass sie dieses Fahrzeug, das angeblich ihr Vater noch bestellt und das dann K._____ gefahren habe, nach dem Ausscheiden von K._____ zu sich genommen habe. Der Beschuldigte habe sie dann nach zwei Tagen angerufen und ihr mitgeteilt, dass er sich mit der Leasinggesellschaft habe einigen können und sie in Zukunft die Leasingkosten sparen könnten, weshalb sie ihm das Auto zurückbringen solle (act.