2.2.4.2 In ihrer Strafanzeige vom 14. Oktober 2008 teilten C._____ und J._____ dem Besonderen Untersuchungsrichteramt (heute: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung OK/WK) mit, dass der Verkauf des streitbetroffenen Mercedes den Leasingvertrag verletzt habe. Und zudem hätten sie noch feststellen müssen, dass die Leasingraten bis zur Konkurseröffnung noch von der F._____ AG weiterbezahlt worden seien, obwohl sich der Beschuldigte rühme (zumindest indirekt über seine Aktiengesellschaft), Eigentümer dieses Mercedes zu sein (act. 64.01.001 ff.). Anlässlich der Befragung vom 28. Mai 2010 machte C._____ insbesondere geltend, durch die Hände des Beschuldigten und H.___