2.2.4.1 Die Staatsanwaltschaft führte aus, die belastenden Aussagen von C._____ vom 28. Mai 2010 und 13. September 2010 seien detailliert und widerspruchsfrei. C._____ habe seit Dezember 2005 keinen Lohn mehr bei der F._____ AG bezogen und sei am 3. Oktober 2006 aus dem Verwaltungsrat der F._____ AG ausgeschieden. Sie habe somit zum Zeitpunkt des Verkaufs des Leasingfahrzeugs am 4. Dezember 2006 keinerlei Funktion bei der F._____ AG mehr ausgeübt. Weder sei sie direkt am Fahrzeugverkauf beteiligt gewesen noch habe sie die Weiterbezahlung der Leasingraten zu verantworten gehabt.