Vielmehr teilte er lediglich mit, was er annahm. Aufgrund all dieser Umstände lässt sich nicht erstellen, dass der Beschuldigte wusste, dass der streitbetroffene Mercedes geleast war. Dies zumal B._____ auch nicht aussagte, er habe vom Beschuldigten persönlich gehört, es handle sich um ein Leasingfahrzeug.