Es sei ja in den Verhandlungen konkret darum gegangen, wer das Leasing für das Fahrzeug übernehmen solle. Auf die Frage, woraus er konkret schliesse, dass dem Beschuldigten bekannt gewesen sei, dass das besagte Fahrzeug geleast geworden sei, sagte B._____, der Beschuldigte sei über alle Vorgänge bei der F._____ AG damals gut informiert gewesen. Herr L._____ oder der Beschuldigte, er sei nicht mehr ganz sicher, welcher von beiden, habe gesagt, dass K._____ ohne Einkommen das Leasingfahrzeug sowieso nicht übernehmen könne. Ausserdem sei der geleaste Mercedes CLS damals auch mehrfach in der zwischen ihm und Herrn N._____ und Herrn L._____ erfolgten Korrespondenz erwähnt worden.