__ AG gelöscht worden. K._____ habe somit zum Zeitpunkt des streitbetroffenen Verkaufs am 4. Dezember 2006 keinerlei Funktion bei der F._____ AG mehr ausgeübt und sei am Verkauf des Leasingfahrzeugs nicht direkt beteiligt gewesen. B._____ habe deshalb keinerlei Veranlassung gehabt, das Verhalten von K._____ in ein günstigeres Licht zu stellen. B._____ sei ausserdem als Verteidiger von K._____ im mit Strafbefehl vom 3. Dezember 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil der F._____ AG tätig gewesen.