2.2.3.1 Die Staatsanwaltschaft brachte vor, die Zeugenaussagen von B._____ seien äusserst detailliert und widerspruchsfrei. B._____ habe als Rechtsanwalt K._____ in Verhandlungen über die Veräusserung der F._____ AG und den Rücktritt von K._____ als Geschäftsführer der F._____ AG vertreten. K._____ sei per 30. September 2006 infolge fristloser Kündigung als Geschäftsführer der F._____ AG ausgeschieden und habe ab diesem Zeitpunkt keinen Lohn mehr von der F._____ AG bezogen. Er sei am 3. Oktober 2006 im Handelsregister als Verwaltungsratspräsident der F._____ AG gelöscht worden.