Zudem ist zu beachten, dass, nachdem am 25. August 2009 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verkaufs des Mercedes CLS auf Veruntreuung erweitert wurde (act. PD 04.02.002), allen Befragten offenbar klar war, dass beim Verkauf dieses Fahrzeugs die Bestimmungen des Leasingvertrags nicht eingehalten worden waren. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass ihre Aussagen zumindest unbewusst durch die- Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht ses Wissen beeinflusst wurden. Aufgrund all der genannten Umständen sind die Aussagen der befragten Personen mit entsprechender Zurückhaltung zu würdigen.