2.2.3 Den Bekundungen der im vorliegenden Verfahren befragten Person ist gemein, dass sie erst in der Zeit von Juni 2009 bis Januar 2011 und damit zweieinhalb bis vier Jahre nach dem inkriminierten Ereignis erfolgten. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass nach dieser langen Zeit das Erinnerungsvermögen der befragten Person an das streitbetroffene Ereignis bereits nachliess. Zudem ist zu beachten, dass, nachdem am 25. August 2009 das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verkaufs des Mercedes CLS auf Veruntreuung erweitert wurde (act.