C. Mit Berufungsantwort vom 24. Mai 2012 beantragte der Beschuldigte, es sei die Berufung abzuweisen; eventuell, im Fall einer Bestätigung des vorinstanzlichen Schuldspruchs, sei eine bedingte Geldstrafe auszusprechen; unter o/e-Kostenfolge für beide Instanzen. D. Mit Verfügung vom 31. Mai 2012 wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft, es seien B._____ und C._____ nochmals als Zeugen einzuvernehmen, abgewiesen. E. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheinen der Beschuldigte mit Hans Portmann, Advokat, und der Staatsanwalt Jérôme Mollat. Die Parteien halten an ihren Begehren fest.