B. Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung OK/WK, mit Schreiben vom 23. November 2011 Berufung an. Mit Berufungserklärung vom 10. Januar 2012 begehrte sie, es seien B._____, Advokat, und C._____ als Zeugen zu befragen; es sei der Beschuldigte der Veruntreuung schuldig zu sprechen und zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von vier Monaten zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 28. April 2008 und es seien die Verfahrenskosten und die Urteilsgebühren dem Beschuldigten aufzuerlegen;