Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht A. Mit Urteil vom 14. November 2011 sprach die Präsidentin des Strafgerichts Basel- Landschaft A._____ (nachfolgend: Beschuldigter) in Aufhebung des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 10. Februar 2011 von der Anklage der Veruntreuung frei (Dispositiv-Ziffer 1). Die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 2'320.85 und einer pauschalen Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.− bei Ausfertigung einer schriftlichen Urteilsbegründung bzw. von Fr. 1'000.− ohne schriftliche Urteilsbegründung, auferlegte sie dem Staat (Dispositiv-Ziffer 2).