{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-09-11", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-11-228_2012-09-11.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=636ea77a-3114-44d5-bb42-f085643af2bc&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050929", "Checksum": "1b03c055dd30a69eafe87c9a93698c76"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_460-11-228_2012-09-11.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=7630437f-1328-4be3-9c38-4146fd8aca82", "Checksum": "7b853c1f6015da40e35b39a3ca0def9b"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["460 11 228", "460 2011 228"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 11.09.2012 460 11 228 (460 2011 228)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Veruntreuung"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:44:16", "Checksum": "346aa45b3d414836f35b84f7f75bdd0b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 11.09.2012 460 11 228 (460 2011 228)\nRegeste:\nVeruntreuung\n\n2.2.4.2 In ihrer Strafanzeige vom 14. Oktober 2008 teilten C._____ und J._____ dem Besonderen Untersuchungsrichteramt (heute: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung\nOK/WK) mit, dass der Verkauf des streitbetroffenen Mercedes den Leasingvertrag verletzt habe. Und zudem hätten sie noch feststellen müssen, dass die Leasingraten bis zur Konkurseröffnung noch von der F._____ AG weiterbezahlt worden seien, obwohl sich der Beschuldigte rühme (zumindest indirekt über seine Aktiengesellschaft), Eigentümer dieses Mercedes zu sein\n(act. 64.01.001 ff.). Anlässlich der Befragung vom 28. Mai 2010 machte C._____ insbesondere\ngeltend, durch die Hände des Beschuldigten und H._____ sei immer wieder Schwarzgeld geflossen. Auch Herr M._____, ihr Bekannter aus der Schulzeit, der ja ebenfalls einschlägig bekannt sei, habe viele krumme Dinger mit dem Beschuldigten gedreht und könnte sicher einiges\nerzählen (act. 64.03.040). All dies erweckt den Anschein, dass C._____ einen erheblichen Groll\nauf den Beschuldigten hegte. Ihre Aussagen sind deshalb nicht nur aus den in E. 2.2.3 bereits\n\nSeite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht\ngenannten Gründen, sondern auch wegen dieses in der Strafanzeige zum Ausdruck gebrachten\npersönlichen Aversion mit entsprechender Zurückhaltung zu würdigen.\n\n2.2.4.3 Bei der Vernehmung vom 28. Mai 2010 wurde C._____ als Auskunftsperson vorgehalten, dass in ihrer Strafanzeige vom 14. Oktober 2008 auch die Rede von einem geleasten Mercedes sei, der verkauft worden sein solle und gefragt, was es damit auf sich habe. Daraufhin\ngab sie zur Antwort, dass sie dieses Fahrzeug, das angeblich ihr Vater noch bestellt und das\ndann K._____ gefahren habe, nach dem Ausscheiden von K._____ zu sich genommen habe.\nDer Beschuldigte habe sie dann nach zwei Tagen angerufen und ihr mitgeteilt, dass er sich mit\nder Leasinggesellschaft habe einigen können und sie in Zukunft die Leasingkosten sparen\nkönnten, weshalb sie ihm das Auto zurückbringen solle (act. 64.03.040). Anlässlich der Einvernahme vom 13. September 2010 wurde C._____ aufgefordert, das Protokoll ihrer Befragung\nvom 28. Mai 2010 durchzulesen (act. 64.03.042). Bei der anschliessenden Vernehmung zur\nSache führte C._____ unter anderem aus, dass zwei Tage, nachdem sie das Auto bei sich zuhause abgestellt gehabt habe, ihr der Beschuldigte zuhause am Abend angerufen und gesagt\nhabe, er habe eine Lösung mit der Leasinggesellschaft gefunden und sie solle ihm das Fahrzeug nach Allschwil in den Werkhof zurückbringen. Sie habe dann das Auto dorthin gebracht.\nSie habe den Beschuldigten dann im Werkhof getroffen und gefragt, ob er eine Möglichkeit mit\nder Leasinggesellschaft gefunden habe, weil sie habe wissen wollen, ob sie schon Kosten sparen könnten. Er habe ihr daraufhin gesagt, ja, er habe eine Lösung mit der Leasinggesellschaft\ngefunden und deshalb habe er das Auto so schnell zurückhaben müssen. Sie habe ihm das\nFahrzeug und die Schlüssel übergeben und das sei es gewesen (act. 64.03.042).\n\n2.2.4.4 Der Beschuldigte machte an der heutigen Verhandlung auf Vorhalt der vorerwähnten\nAussage von C._____ vom 28. Mai 2010 geltend, dass er im Zusammenhang mit dem fraglichen Verkauf einzig gesagt habe, sie hätten einen Käufer sowie dass dieser Käufer das Fahrzeug mit einem eigenen Leasingvertrag geleast habe und die Leasinggesellschaft den Kaufpreis zahle. Auf den Vorhalt der Ausführungen von C._____ vom 13. September 2010 antwortete der Beschuldigte, dass er gesagt habe, dass er einen Käufer habe, der das Fahrzeug bei der\nO._____ AG lease.\n\n2.2.4.5 Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Begründung, dass dem Beschuldigten bekannt\ngewesen sei, dass es sich beim fragliche Auto um ein Leasingfahrzeug gehandelt habe, im We-\n\nSeite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nsentlichen auf die vorgenannten Ausführungen von C._____ anlässlich der Vernehmung vom\n13. September 2010.\n\n"}