II. Die ordentlichen Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von Fr. 950.--, beinhaltend eine Gebühr von Fr. 750.-- sowie Auslagen von Fr. 200.--, gehen zu Lasten des Beurteilten. Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Präsident Gerichtsschreiberin Thomas Bauer Manuela Illgen Seite 10 http://www.bl.ch/kantonsgericht