"1. A___ wird in Bestätigung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Sissach vom 15. Juni 2010 der ungenügenden Sicherung der Ladung, des Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts sowie der Benützung einer Nationalstrasse ohne gültige Vignette schuldig erklärt und zu einer Busse von Fr. 700.-- verurteilt, bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen,