3.2 Seitens des Beschuldigten ist unbestritten, dass an der Frontscheibe des Lieferwagens zwei Autobahnvignetten aufgeklebt waren, währenddem der mitgeführte Anhänger keine solche Vignette aufwies. Zur Begründung macht der Beschuldigte geltend, ein solches Vorgehen werde wegen Diebstahlsgefahr in der ganzen Schweiz akzeptiert und stelle offenbar nur im Kanton Basel-Landschaft ein Problem dar.