Das Kantonsgericht stellt wie bereits die Vorinstanz auf das Messergebnis der amtlich geprüften Waage im Autobahnwerkhof Sissach vom 24. November 2009 (…) ab. Demnach wurde ein Betriebsgewicht von 3'850 kg ermittelt. Abzüglich einer Messtoleranz von 3% bzw. 116 kg wurde das zulässige Gesamtgewicht von 3'500 kg um 6,69% bzw. 234 kg überschritten. Der Einwand des Beschuldigten, welcher lediglich die Leergewichte des Lieferwagens und des transportierten Fahrzeugs aufführt, erweist sich damit als absolut unbehelflich. Abgesehen davon ist nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte im transportierten Fahrzeug sowie im Lieferwagen zusätzliche Ware von unbekanntem Gewicht mitführte.