2.2 Während der Beschuldigte den obgenannten Sachverhalt noch anlässlich der Einvernahme vom 16. Juni 2011 anerkannte (...), wendet er vor Straf- und Kantonsgericht ein, das Gewicht des Lieferwagens sei unter dem maximal zulässigen Gewicht gelegen. Als Beleg dafür listet er die Leergewichte des Lieferwagens und des transportierten VW Polo gemäss den Fahrzeugausweisen sowie sein eigenes Gewicht auf und gelangt damit zu einem Gewicht von 3'513 kg.