Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts 2.1 Die Staatsanwaltschaft ging im Strafbefehl vom 15. Juni 2010 zudem davon aus, dass der vom Beschuldigten geführte Lieferwagen das zulässige Gesamtgewicht von 3'500 kg um massgebliche 234 kg oder 6,69% überschritten habe (…)