Was in einem letzten Punkt die hiesige Praxis, die VDI-Richtlinie 2700 (Verein Deutscher Ingenieure VDI "Ladungssicherung auf Strassenfahrzeugen") als Entscheidhilfe heran zu ziehen, betrifft, so ist dies nicht zu beanstanden. In der Schweiz existiert zur Zeit kein Normenwerk, welches spezifisch die Ladungssicherung durch Zurrmittel regelt. Dennoch kann auf die vorgenannte ausländische Richtlinie abgestellt werden, denn im Strafrecht können technische Normen rechtlich relevant werden und den Massstab für die Beurteilung menschlichen Verhaltens unter dem Gesichtspunkt der pflichtgemässen Sorgfalt setzen.