Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht Foto (…) deutlich zu erkennen. Über die angeblich stattgefundene Weisung durch die Polizei des Kantons Bern gibt es keinerlei Belege. Doch selbst wenn von einer derartigen Instruktion ausgegangen werden kann, ist festzustellen, dass der Beschuldigte deutlich ungeeignetes und untaugliches Material benutzt hat.