Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen angeordnet. Zudem wurden dem Beurteilten die Verfahrenskosten, bestehend aus den Kosten des Vorverfahrens von Fr. 282.-- und der Gerichtgebühr von Fr. 800.--, auferlegt. Auf die Begründung dieses Urteils sowie der nachfolgenden Parteianträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.