Seite 1 http://www.bl.ch/kantonsgericht Sachverhalt A. Mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums vom 14. September 2011 wurde A.___ in Bestätigung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Sissach (seit 1. Januar 2011: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, Hauptabteilung Sissach) vom 15. Juni 2010 der ungenügenden Sicherung der Ladung, des Überschreitens des zulässigen Gesamtgewichts sowie der Benützung einer Nationalstrasse ohne gültige Vignette schuldig erklärt und zu einer Busse von Fr. 700.-- verurteilt. Für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung der Busse wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen angeordnet.