IV. Zufolge Gutheissung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren wird dem Vertreter der Berufungsklägerin für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 1'461.45 (inklusive Auslagen) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 116.90, insgesamt somit CHF 1'578.35, aus der Gerichtskasse entrichtet. Präsident Gerichtsschreiber Thomas Bauer Dominik Haffter Seite 15 http://www.bl.ch/kantonsgericht