III. Von den ordentlichen Kosten der Berufungsverfahrens von insgesamt CHF 3'700.00 (beinhaltend eine Gebühr von CHF 3'500.00 sowie Auslagen von CHF 200.00) gehen CHF 3'300.00 zu Lasten der Berufungsklägerin und CHF 400.00 zu Lasten des Staates.