Die Forderung in Höhe von Fr. 500.-- (Bezug Postcheck Nr. X vom 25. September 2008) wird zufolge bereits erfolgter Einstel- Seite 14 http://www.bl.ch/kantonsgericht lung abgewiesen.“ Im Übrigen wird das Urteil der Strafgerichtspräsidentin bestätigt. II. Auf das Gesuch der Berufungsklägerin um amtliche Verteidigung mit Advokat Guido Ehrler für das erstinstanzliche Verfahren wird nicht eingetreten.