„1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Arlesheim vom 6. September 2010 des mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je Fr. 10.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren,