Die Beurteilte wird dazu verurteilt, D.____, vertreten durch A.____, Fr. 226.25 (für die Goldkette mit Goldvreneli) zu bezahlen. Die übrigen Schadenersatzforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. Die Forderung in Höhe von Fr. 500.-- (Bezug Postcheck Nr. X Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht vom 25. September 2008) wird zufolge bereits erfolgter Einstellung abgewiesen.