://: I. Das Urteil der Strafgerichtspräsidentin vom 5. September 2011, auszugsweise lautend: „1. B.____ wird in teilweiser Abänderung des Strafbefehls des Bezirksstatthalteramtes Arlesheim vom 6. September 2010 des Diebstahls sowie des mehrfachen, teilweise versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig erklärt und verurteilt zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 10.--, bei einer Probezeit von 2 Jahren,