Für die Reise nach Liestal werden sodann Auslagen in der Höhe von CHF 90.00 geltend gemacht, welche auf angemessene CHF 30.00 zu reduzieren sind. Ferner sind für die heutige Hauptverhandlung 200 Minuten einzusetzen, weshalb dem Rechtsvertreter der Berufungsklägerin für seine Bemühungen im Berufungsverfahren ein Honorar von CHF 1'461.45 (inklusive Auslagen von CHF 51.45) zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 116.90, insgesamt somit CHF 1'578.35, aus der Gerichtskasse zu entrichten ist. Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: