2. Mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel- Landschaft vom 30. Dezember 2011 wurde der Berufungsklägerin für das Rechtsmittelverfahren die amtliche Verteidigung mit Advokat Guido Ehrler bewilligt. Anlässlich der heutigen Hauptverhandlung reichte der Rechtsvertreter der Berufungsklägerin seine Honorarnote vom 6. März 2012 ein, welche einen Aufwand von 7.25 Stunden ausweist, wobei diese aufgrund eines Fehlers um 165 Minuten zu reduzieren sei. Für die Reise nach Liestal werden sodann Auslagen in der Höhe von CHF 90.00 geltend gemacht, welche auf angemessene CHF 30.00 zu reduzieren sind.