Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht 1.7 Ferner führt die Berufungsklägerin in Bezug auf den Arbeitsweg an der heutigen Hauptverhandlung aus, sie sei jeweils von M.____ aus mit dem Tram nach Laufen gefahren, wo sie auf den Zug umgestiegen sei nach Aesch. Innerhalb von Aesch sei sie zu Fuss vom Bahnhof zur Migros gegangen, wo sie das Tram in Richtung Münchenstein genommen habe. Sie sei nie über Basel zur Arbeit gefahren, dennoch seien gewisse Bargeldbezüge in Basel getätigt worden. Wie aus der Aufstellung der genauen Transaktionszeitpunkte der Postcard Nr. Z (act.