C. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2011 verzichtete der Privatkläger darauf, einen Antrag auf Nichteintreten zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären. D. Der Präsident der Abteilung Strafrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft bewilligte mit Verfügung vom 30. Dezember 2011 der Berufungsklägerin für das Berufungsverfahren - ohne präjudizierende Wirkung für das erstinstanzliche Verfahren - die amtliche Verteidigung mit Advokat Guido Ehrler als Rechtsvertreter.