In ihrer Berufungserklärung vom 29. November 2011 beantragte sie, es sei das Urteil der Strafgerichtspräsidentin aufzuheben, die Berufungsklägerin von Schuld und Strafe freizusprechen und die Forderung des Privatklägers abzuweisen. Ferner sei ihr die amtliche Verteidigung für das zweitinstanzliche Verfahren mit Advokat Guido Ehrler als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren und das Strafgericht anzuweisen, ihr die amtliche Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren mit Guido Ehrler als unentgeltlichen Rechtsbeistand zu gewähren, alles unter o/e Kostenfolge für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren.